Berufsabschluss Forstwirt/in

Die Bayerische Waldbauernschule ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Zuständige Stelle für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin in Bayern. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Beratung aller Interessierten an einem Berufsabschluss als Forstwirt/Forstwirtin.
Die Schule ist zentraler bayerischer Prüfungsstandort und führt alle Zwischen- und Abschlussprüfungen für Forstwirte sowie Zulassungsprüfungen für Berufs-Seiteneinsteiger durch.

Den Berufsabschluss Forstwirt/Forstwirtin können Sie auf zwei Wegen erreichen:

1.) Berufsabschluss Forstwirt/Forstwirtin über eine Regelausbildung:

Der Weg zum Abschluss führt über eine dreijährige Ausbildungszeit an einem staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb. Parallel zur betrieblichen Ausbildung besuchen Sie die Berufsschule und nehmen an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teil. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzen.

2.) Berufsabschluss Forstwirt/Forstwirtin als "Seiteneinsteiger":

Alternativ zur Regelausbildung besteht die Möglichkeit, den Berufsabschluss Forstwirt/Forstwirtin als sogenannter „Seiteneinsteiger“ (§ 45/2 BBiG) zu erreichen. Voraussetzung für eine Prüfungszulassung ist, dass Sie über einen mehrjährigen Zeitraum Tätigkeiten im Berufsbild eines Forstwirtes ausgeübt haben.
Die Abschlussprüfung für Seiteneinsteiger ist identisch mit der Berufsabschlussprüfung für die Regelauszubildenden.

Ansprechpartner:
Bayerische Waldbauernschule
Zuständige Stelle Forstwirt/in
Goldbergstraße 10
93309 Kelheim
E-Mail: ausbildung@wbs.bayern.de

Peter Hofweber, Tel. 09441 6833-170
für die Regierungsbezirke Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken

Matthias Meier, Tel. 09441 6833-171
für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken

Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:

StMELF Berufsausbildung Externer Link